1413 - 1805 Die Stadt Endingen im Besitz der Burg und dem dazugehörigen Lehen Schafgießen

Aus Endinger Geschichte

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„Wohl um die Mitte des 12. Jahrhunderts ist unter der Herrschaft des Klosters St. Margarethen zu Waldkirch eine Wasserfeste am Gießer oder Schafgießen als Sitz des Klostervogtes bzw. Schirmvogtes erbaut worden mit Namen Schafgießen, auch in alten Urkunden Schaffgießen oder Schaafgießen genannt“ - so sah dies der große Heimatforscher und Ortschronist Fritz Späth, Rektor der Wyhler Grund- und Hauptschule in seiner Wyhler Ortschronik: Wyhl – Einst und Jetzt, im Jahre 1963.

Niemand hat bisher versucht zu ergründen warum diese Wasserburg genau hier zwischen Wyhl und Wellingen am Rhein gebaut wurde, über ihre Funktion und ihren Ursprung gerätselt. Dies jedoch wird in folgendem Artikel meine Aufgabe sein, das Quellenstudium, mit vielen bisher unbekannten Urkunden und Nachrichten zur Wasserfeste Schafgießen haben mich lange beschäftigt, und ich will versuchen ein neues, anderes und reales Bild von dieser Burg und ihrem zugehörigen Lehen zu zeichnen.

In einem Standartwerk über Burgen und insbesonders über Wasserburgen heißt es: „diese wurden immer an einer Furt, einer Flußüberquerung gebaut“ (Andrew Langley: Sturm auf die Burg 1999 p. 46), so lag der Schafgießen an einer Straße, die durch den Rheinwald und über die inzwischen durch die Rheinbegradigung verschwundene Insel “der Todte Mann” über den Rhein führte, in die linksrheinischen Besitzungen welche zum Lehen Schafgießen gehörten. Der Weg dürfte am jüdischen Friedhof und an der Mackenheimer Mühle vorbei nach Mackenheim geführt haben. Der Sasbacher Burgenexperte Ignatz Eberenz vermutet, daß der Schafgießen „eine Motte“ war (pers. Mitteil. auf Anfrage am Sasbacher Brückenfest 2004). Andrew Langley dazu weiter: „Ursprünglich, heißt es, entstanden in der späteren Normandie „die Motten“, als nämlich die Wikinger kamen und sich ihre Eroberungen sicherten, indem sie Erdhügel aufschütteten, darauf einen Wehrturm errichteten und den ausgehobenen Graben mit Wasser vollaufen ließen. Das seien, sagen manche Forscher, die ersten Wasserburgen gewesen. Andere wieder behaupten, es sei genau umgekehrt gewesen: die Motten seien als Verteidigungsmittel gerade gegen die Wikinger entstanden. Wie auch immer, ohne Wikinger und Normannen geht es nicht. Denn auch in anderen europäischen Gebieten wurde der Burgenbau durch diese Räuber heftig angeregt: ob an den großen Flüssen wie dem Rhein, oder an den Ufern des Meeres in England und Schottland, oder auch im Landesinneren wie in Irland - überall entstanden mit dem Auftreten der Wikinger und Normannen immer umfangreichere Burgensysteme. Und nachdem die Normannen dann später England erobert hatten, bauten sie wiederum einen anderen Typus auf: die mächtigen Zwingburgen, mit denen sie das unterworfene Land in die Pflicht nahmen und zum Frieden wie zu Steuern zwangen...“

Wichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich die Frage, wie müßen wir uns die baulichen Anfänge des Schafgießens vorstellen ? Sicher stand am Anfang Holz als Baumaterial, aber das war vergänglich, so die weitere Überlegung, wann der Steinbau einsetzte. Als ältestes Beispiel einer Steinburg in Europa !, darf das nahegelegene Kinzheim im Elsaß dienen, für den erstmals urkundlich 774 bezeugten Königshof von Kinztheim bei Schlettstatt (nicht zu verwechseln mit der Schwendi-Stadt Kientzheim vor Kaysersberg) wurde Stein verwendet. Ob unser Schafgießen von Anfang an aus Stein gebaut war, ist nicht sicher, denn im steinarmen Flachland, in Sümpfen, an Flüssen und Seen, werden Wall- und Erdkugelburgen noch lange mit Holzbauten, Türmen, Planken und Zäunen gekrönt worden sein, erreichbar über Holzbrücken und Knüppeldämme, deren uralte Reste wir aus Moorfunden kennen. Früher dürften Steinbauten in der trockenen Geest aus Findlingen, bei uns hier am Rhein natürlich „üs Rhinwagge“ mit Lehm oder später Kalkmörtel errichtet worden sein. Da sich aber in Wyhl, wie auch im Umland Kaiserstühler Basalt (ein sehr hartes, schwarzes Gestein) namentlich: Limburgit, vom nahegelegenen Steinbruch in Sasbach am Rhein findet, dürfen wir davon ausgehen, daß auch dieser, (vermutlich am meisten) am Schafgießen verbaut wurde. Ebenso wurde roter Sandstein aus dem Freiamtgebiet hier eingesetzt, davon zeugen die noch als Buckelquader erkennbaren Steinblöcke am Mühlgang der Wyhler Mühle, wenige Meter von Schafgießen entfernt.

Bestimmte Eigenschaften deutscher Burgen haben sich dann aus den rassischen germanischen Lebensformen entwickelt. Vor allem waren sie nicht wie in England nach einheitlichen Plänen landfremder Eroberer, der Normannen nämlich “angelegte Zwingfesten, sondern feste Wohnsitze einheimischer Familien”. Die Burgen blieben klein, die Abmessungen entsprachen ihrer persönlichen Bestimmung gegenüber den englischen und französischen Zwingfesten. Der Bergfried als höchster Bau ist fast immer reiner Wehrbau, selten so geräumig, daß er Wohnzwecken dienen kann. Er hat die Aufgabe, die gefährdetsten Teile der Burg zu schützen, dem Turmwächter weiten Ausblick zu gewähren, beim Schafgießen kommt dem Ausguck eine ganz besondere Rolle zu, denn das Fahrwasser des ursprünglichen Rheins fließt nur wenige hundert Meter vorbei und so wurde natürlich nach Schiffen Ausschau gehalten. Und hier sind wir wieder bei dem Grund warum der Schafgießen überhaupt gebaut wurde und an diesem Platz, denn so heißt es: Die ersten Burgen in Europa entstanden im 9. Jahrhundert als Zufluchtsorte vor den Normannen (Wikinger), Ungarn und Sarazenen. Es waren Wehranlagen, die zunächst der König bauen ließ, um die Grenzen seines Landes und die Bevölkerung zu schützen. Doch bald mussten die Adelsfamilien, und hier dürften wir bei den Herren von Wisswil angelangt sein dem König bei der Verteidigung helfen. (Lesley Sims: Ritter und Burgen 2003 p.10)

Aus dieser Zeit stammt auch eine Urkunde in der Kaiser Heinrich II. dem Kloster Rheinau das konfiszierte Gut Weissenburg übergibt, ausgestellt am 29. Oktober 1023 im elsässischen Erstein, das wir Endinger wiederum gut kennen, bei diesem Gut Weissenburg („Wizzinburc“) handelt es sich ursprünglich „um eine Burg bei Weisweil im Badischen“, so die Erklärung der Fachleute, im Regest zur Urkunde. Hier müssen wir aber davon ausgehen, daß es sich dabei um die Wasserburg Schafgießen, nahe Wellingen gehandelt hat, und nicht um die Burg, welche auf dem Platz der evangelischen Kirche im Dorf Weisweil selbst einst stand, denn die Herren von Weisweil saßen wahrscheinlich niemals auf der Burg in Weisweil, sondern auf der Feste Schafgießen. Hingegen sind die Üsenberger, namentlich Friedrich auf der Weisweiler Burg nachgewiesen, zu diesem Schluß kommt Prof. Dr. Thomas Zotz. (Weisweil, ein Dorf am Rhein 1995 p. 46 f.) Um überzuleiten von dem Gut Wizzinburc zum Schafgießen muß man wissen, daß die Herren von Wißwil lange Zeit auf dem Schafgießen gesesen sind, als Burgvögte des Augustinererremiten-Klosters St. Märgen, und dies nachweislich, wie ich belegen werde, ferner muß man wissen, daß am Kaiserstuhl niemand weiß zu dieser Farbe sagt, sondern „wiss“, und so ist die Wissinburg benannt nach ihren Bewohnern, „den Wissen“, also den Herren von Wiswil, und eben diese Wissinburg identisch mit unserem Schafgießen. Hier will ich die Urkunde wiedergeben:


1023. October 29. Erstein. In nomine sanctae et individuale trinitatis. Heinricus divina favente clementia Romanorum imperator augustus. Si venerabilia aecclesiarum dei loca alicuius doni / commodo ditare ac sublimare studuerimus, nobis id regnique nostri statui profuturum esse minime dubitamus. Quapropter noverit omnium Christi fidelium nostrorumque universitas, qualiter nos pro remedio animae nostrae / parentumque nostrorum necnon per interventum ac peticionem dilectissimae coniugis nostrae, Cunigundae 1 videlicet imperatricis augustae, cuidam monasterio Rinowa (Kloster Rheinau) dicto, cui venerabilis abbas Burchardus 2 (Abt Burkhart) preesse videtur, Wizzinburc 3 predium (das Gut), quod nobis ab uno exlege homine, Otteram dicto, iusto iudicum iudicio adiudicatum fuit, situm in pago Chlegeuwe, in comitatu vero Radebotonis comitis 4, (Graf Radebot) cum omnibus eiusdem predii pertinentiis, agris, areis, aedificiis, terris videlicet cultis et incultis, curtificiis 5, mancipiis utriusque sexus, pratis, pascuis, molendinis, piscationibus, silvis, venationibus, aquis aquarumve decursibus, viis et inviis, exitibus et reditibus, quesitis et inquirendis, ceterisque omnibus, que quomodocumque nominari vel scribi possunt, utilitatibus ad ipsum praedium pertinentibus per hanc nostram imperialem paginam concedimus atque largimur et de nostro iure ac dominio in eius ius et dominium omnio transfundimus, ea videlicet ratione, ut praedictus abbas suique succesores liberam posthinc habeant de eodem praedio potestatem, quicquid eis pla- ...


1) Kunigunde von Lützelburg, Gemahlin Heinrichs II. verstorben 1033. 2) Burkhard I. verstorben 15. September 1026, zugleich Abt von Kempten, nach Hermannus Contractus Annales Augienses. 3) Weissenburg, Ruine bei Weissweil im Badischen. 4) Graf von Altenburg und Stammvater des habsburgischen Geschlechtes, Bruder des Bischofs Werner von Strassburg, der die Habsburg gebaut haben soll; vgl. Quellen z. Schweiz. Gesch. III. 2. 2. p.6. 5) Vermutlich = Hofstatt. Ducange citiert aus Hist. Novientensis monast. ed. Mart. anecd. III. 1131 curtis cum curtificiis ohne Erklärung. (Urkundenbuch von Zürich Bd I S. 121)

Außer den Herren von Wißwil ist noch eine ganze Reihe von Burgvögten unseres Schafgießens auszumachen, so: ein „Walter Koler, Ritter von Wile“ 1286, so auch ein „Herr von Schwarzenberg“ (die Schwarzenberger hatten die Herrschaft über Waldkirch), weiter die „Herren von Landeck“, jene saßen auf der Burg gleichen Namens, welche ursprünglich im Besitz des Freiburger Patriziergeschlechts der Schnewelin war bei Mundingen, und gehörten zur Gefolgschaft der Geroldsecker, aber die Landecker sind uns in Endingen ja auch bestens bekannt, den der Üsenberger Hof wurde von einem Sproß dieser Adelsfamilie ja erbaut – Jörg von Landeck, die „Herren von Blumeneck“, sie waren als Schirmvögte, weltliche Richter des sog. Frevelgerichtes im Auftrag des Klosters über die beiden Flecken Wellingen und Wyhl gesetzt. Ein Drittel aller Strafgelder und Schuldforderungen gehörte ihnen. Zugleich oblag ihnen der Schutz des hiesigen Klosterbesitzes an Land und Leuten in Kriegsnöten mit Hilfe ihrer ständigen Waffenknechte und „der waffenfähigen Mannen beder flecken“. Innerhalb der Festungsmauern fanden die Bewohner Schutz vor Kriegsgewalt. Zur Wahrung der Verteidigungsbereitschaft hatte der Schirmvogt die jungen wehrfähigen Mannschaften zu mustern und zu üben im Gebrauch der üblichen Waffen: wie Speer, Schwert und Beil und auf den Ruf des Landesherrn den Heerbann zu leisten (der Name Heergasse in Wyhl rührt vermutlich davon, denn hier hatten sich die Kriegsmannschaft aufzustellen. Dem Schirm- oder Burgvogt stand als Entgelt für diese Verpflichtungen das uneingeschränkte Nutzungsrecht eines ansehnlichen Waldstückes, bis an die Banngrenzen von Mackenheim, Botzenheim und Argolsheim sich hin erstreckend zur Verfügung, in welchem sie trotz Widerspruch hiesiger Bauern immer mehr nur ihr Jagdrecht geltend zu machen pflegten, auch gehörte zu ihrem Nutzen das „zinsbare Mattfeld Müllenwörth“ bis an die Gemarkungsgrenze von Weisweil. (Fritz SPÄTH: Wyhl, Einst und Jetzt 1963 p.18)

Im Hinblick auf die seelsorgerischen Tätigkeit der Augustinermönche von St. Märgen war es entschieden besser, die irdische Gerichtsbarkeit einem zeitlich oder lebenslänglich bestellten Kasten- oder Schirmvogt zu übertragen, der natürlich entsprechende Machtmittel in Händen haben mußte. Dies war naturgemäß ursprünglich der Landesherr bzw. der König oder „kunic“ selbst. Aus Zeitmangel und auch um aus dieser Schutzaufgabe eine gute Einnahmequelle zu machen, ergab sich die Gepflogenheit, solch eine Gerichtsherrschaft einem Ritter oder einer Stadt bzw. dem Magistrat einer Stadt gegen Einrichtung eines ansehnlichen Pfandschillings auf Zeit oder gar als Erblehen oder Allodialgut zu übergeben. So war es auch im nahegelegenen Breisach, wo die Stadt das Schirmvogtamt über die Zisterzienserinnen-Abtei Marienau ausübte. Allerdings haben die Nonnen bei der Vergabe dieses Amtes nicht gedacht, daß die Stadt dieses Kloster, dem sie ja seinen besonderen Schutz gelobt hatten, einmal aufheben und sich seines gesamten Vermögens bemächtigen würden. Auch St.Märgen ging es ähnlich, denn die Blumenecker pressten es aus.

Im Zusammenhang mit der Wasserfeste Schafgießen soll hier auch die mündliche Überlieferung zu Wort kommen: Jeder Wyhler kennt doch südlich der Rheinstraße das sog. Narremürli, wo ein Steg über den Mühlbach oder alten Gießen führt. Dort soll lange vor dem Dreißigjährigen Krieg eine kleine Burg gestanden haben, sozusagen als Bindeglied zwischen der südlicheren Limburg und der nördlichen Wasserburg Schafgießen. Der Bewohner dieser Burg soll oft in Fehde mit denen von der Limburg gelegen sein. Zur Täuschung der Limburger pflegte er angeblich seinen eigenen Pferden die Hufeisen verkehrt anzulegen, um den Glauben zu erwecken, daheim zu sein, wenn man ihn abwesend wähnte, um seine Feinde aus dem Hinterhalt des dichten Auwaldes überfallen zu können, wenn diese ihn sorglos hinterm warmen Herdfeuer hocken glaubten. Die mündliche Überlieferung angeblicher Händel der Ritter von der Limburg und Schafgießen mit dem Bewohner der sagenhaften Narrenburg erinnert vielleicht an die Zeit von 1254 bis 1273, an die kaiserlose Zeit des Interregnums, während der die verläßliche Ritterschaft zum Teil dem Raubritterunwesen frönte, Kaufleute und Krämer überfiel, so daß diese nicht mehr ohne starke Bedeckung über Land fahren konnten mit ihren prall gefüllten Frachtwägen. So auch die schweren Lastkäne der Basler Kaufleute die den Rhein stets zur Messe nach Köln befuhren. Das Faustrecht regierte, bis schließlich Rudolf von Habsburg (1273 bis 1291) diesem gesetzwidrigen Treiben mit starker Hand zu Leibe rückte und den Landfrieden wieder herstellte, mit drakonischen Strafen. Er zerstörte in einer großangelegten Säuberung hier am Oberrhein und Mittelrhein allein 70 Burgen, deren unbotmäßige Besitzer dem Raubritterwesen ergeben waren. Ende des 15. Jahrhunderts, nach Abschluß der Kreuzzüge, setzte ein endgültiger Niedergang des Ritterwesens ein. Dauernde Erbteilungen innerhalb der ritterlichen Familien, die oft vielfach verzweigt und vielköpfig auf einer Burg saßen (Ganerbenburgen waren die Folge), deren Lehensherrschaft zuvor schon für eine Familie allein dürftige Erträgnisse abgeworfen hatte, Erziehung und bereits illusorisch gewordene Standespflichten hinderten sie an der Ausübung eines bürgerlichen Gewerbes. Da war für viele kein anderer Ausweg als ein billiger Beutezug auf durchziehende Kaufleute. Plünderung des Zuges und Freigabe des gefangengesetzten Kaufherrn gegen Entrichtung eines hohen Lösegeldes waren die jährlichen Höhepunkte dieser Strauchritter, die ihre Raubnester meist weit ab von der Heerstraße auf einer schier unzugänglichen Bergeshöhe oder in schwer passierbarer Wildnis zwischen Altwasser und Sümpfen hatten, welch letztere Möglichkeit der vielverzweigte Rheinlauf mit seinem urwaldartigen Auwald reichlich bot ! Oft verbündeten sich notgedrungen einige Städte zur Waffenbrüderschaft, um diesen Räubern den garaus machen zukönnen, den vom gesicherten Handel hing die Wohlfahrt des Städters ab. Hier hat sich auch Freiburg im Bund mit anderen Städten zu helfen gewußt, sie haben einige Burgen des Umlands zerstört, so die Keppenburg in Freiamt, die Kürnburg bei Bleichheim, die Landeck bei Mundingen, die Falkenstein im Höllental und noch manch andere. Es ist möglich, daß der sagenhafte Burgherr beim Narrenmürli solch einem Rachezug schließlich zum Opfer fiel, oder zuvor schon von Kaiser Rudolf ausgehoben worden ist. Vielleicht ist hier auch die Heimat der Ritterfamilie der „Herren von Staufen“ zu suchen, welche nachweislich irgendwo am nördl. Kaiserstuhl ihren Herrschaftssitz hatten, und zwar in der Nähe von Endingen. Beim Narremürli hat am 27. Mai des Jahres 1878 ein Einwohner von Wyhl namens Zink durch einen Sprung in den Mühlbach seinem Leben ein Ende gemacht, weshalb man zu jener Stelle auch Zinkesprung sagt. Doch nun wieder zurück zu unserem Schafgießen:

1311. Oktober 9., Freiburg. Markgraf Heinrich von Hachberg verkauft dem Ritter Walter dem Koler und seinem Sohn Kol den Schaffgießen, Wyhl und Wöllingen, die er von ihnen gekauft, um 400 Mark Silber. Zeugen: her Dietrich von Túselingen, her Gregorie von Valkenstein, her Hug von Velthein rittere, Johans Sneweli schultheisse ze Friburg, Cuonrat Dietrich, Johans von Munzingen dem man sprichet der Romer, Ruodolf der Spiegeler a, Johans Wollebe, Johans der Schúrer a Geschehen und gegeben zu Freiburg 1311 an dem nehsten samestag vor sant Gallen tag. Original im Stadtarchiv Freiburg: XIV, Markgrafen von Baden. Siegel an Leinenstreifen, geschrieben vom Schreiber des Grafen Egen von Freiburg.


1408 November 7., Baden-Baden In den Regesten der badischen Markgrafen hören wir von einem Briefwechsel unter dem 7. November des Jahres 1408 zwischen Markgraf Bernhard von Baden und Hachberg und dem elsässischen Grafen Smazman Herrn von Rappoltstein, in dem es um die Einnahme der Dörfer Amoltern, Wyhl, Wellingen geht. Doch hören wir selbst: Markgraf Bernhard I. antwortet Graf Smazman Herrn zu Rappoltstein (Ropolczst-), auf dessen Begehren, die von dem Markgrafen gefangenen Armenleute (Bauern) aus Amoltern, Wyhl (Wile) und Wellingen freizulassen und der Brandschatzung zu überheben, da Smaszman vorbenannte Dörfer nur als Schirmer Werlins (Ritter Werner) von Weisweil (Wiszwiler), und nicht als Lehen oder Erbe innehabe, und dass auch Heinrich von Geroldseck, Herr zu Lahr (Lare), vor und nach dem “innemen” (der Einnahme der Burg Schafgießen durch Kampf) zu den Dörfern gegriffen habe. Smaszman weiss selbst, dass die Armenleute gefangen wurden, als sie den Seinen erschlugen, und soll sich daher nicht unterstehen, sie zu verteidigen. (Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg p. 261) Im Rappoltsteiner Urkundenbuch steht diese Version: Markgraf Bernhard I. von Baden richtet an Smaßmann, Herrn zu Rappoltstein, welcher ihn um Freilassung der Gefangenen aus Amoltern, Wyhl und Wellingen und um Einstellung der Feindseligkeiten gegen die genannten Orte gebeten hat, die Aufforderung, sich fernerhin nicht in die Angelegenheit zu mischen, da die erwähnten Dörfer nicht sein (Smaßmann`s) Lehen oder Erbe seien.

Bernhard von Got[t]s gnaden marggraue zu Baden ect. Vnsern fruntlichen grus voran, edeler lieber besunder. Als du uns aber geschriben hast von der armenlute unser gefanger wegen von Ammoltern, von Wile und von Wellingen, und begerest dir die ledig zu lossen vnd schaden schaffen zu benemmen und der brantschatzung zu uberhebend ect., han wir wol verstanden. Dez ist uns wo[h]l furkomen, daz du dieselben dorffere nit anders dann in schirmes wise von Werlins von Wißwilers wegen, der doch unser vigend (Feind) ist, inne habest, und weder din lehen noch din erbe siend, und zu den auch Heinrich von Gerolczeck und herre zu La[h]re vor dem [e]inne[h]men und darnach alle wegen gegriffen hat, und hat uns fremde von dir, die wile du doch selber wo[h]l vernom[m]en hast, daz sie da b[e]y und da mit gewest sint, als sie den unsern understunden zu herslahen (erschlagen) und l[e]ibe und gut an zu gewynnen, da sie auch gefangen wurden, daz du uns dann von i[h]ren wegen nit unbekummert lassest, und bege[h]ren von dir, daz du sie daruber gegen uns nit understen (unterstehen) wollest zu verteydigen, als wir dir dez besunder wo[h]l getr[a]uwen. Datum Baden(-Baden), quarta feria ante Martini episcopi, anno ect. [140]8.

In diesem Zusammenhang muß auch eine Urkunde undatiert Ende April 1406 gesehen werden:Henni Etter, vogt zue Amoltern, beschwert sich über Gewaltthaten, die Clewi Peyer und seine Helfer in Amoltern verübt haben, und erklärt zugleich, daß er und die von Amoltern auf Geheiß Werners von Weißweil unserem gnedigen junckern Schmaßman herre zu Rappoltstein zu dienen geschworen haben. (Rappoltsteiner Urkundenbuch Bd. II Nr. 712 p. 545)

1406 März 14. Ensisheim. Katharina von Burgundien, von Got[t]s gnaden hertzogin ze Oesterreich, ze Steyr, ze Kernden und ze Krain, greaefin ze Tyrol ect., beurkundet, daß Wernher von Wiswiler mit ihrer Zustimmung den edeln unsern lieben getrewen Smasman von Rapoltstain zu i[h]m gesetzt hat, in gemainschaft des hauses Schoffgiessen mit seiner zugehoerung, das sein lehen ist von der herschaft von Oesterreich. - Geben ze Ensisheim, an suntag, als man singt Oculi, in der vasten -.Original: Bayerisches Staatsarchiv, München KSt-A. K.bl. 429/3.

1406 März 14. Rappoltstein. Smaßmann, Herr zu Rappoltstein, gibt der Herzogin Katharina von Burgund, Gemahlin des Herzogs Leupold IV. von Österreich, einen Gegenbrief über das Lehen, bestehend in dem Schloß Schafgießen nebst Zubehör, welches er in Gemeinschaft mit Werner von Weißweil besitzt. Lehen revers - auf fraw Katharina von Burgund, hertzog Leupolds von Osterreich wittib (1) - von herrn Smasman herrn zu Rappoltstain umb das schloß Schaffgiessen in gemainschafft mit hern Wernhern von Wisweilr. (1) Diese Bezeichnug (Wittwe) ist unrichtig: Herzog Leopold IV. verstarb erst am 3. Juni 1411. (Rappoltsteinisches Urkundenbuch Bd. II Nr. 709b p. 543) Regest einer nicht aufgefundenen Urkunde, in Innsbruck St-A. Repertorium des Schatzarchivs 1,230.

Ritter Werner von Weißweil beurkundet die Gemeinschaft, in welche er Smaßmann, Herrn zu Rappoltstein, sowohl für das österreichische Lehen der Burg Schafgießen und der dazu gehörigen Dörfer Wyhl und Wellingen als auch für seinen in dem halben Dorfe Amoltern bestehenden Eigenbesitz aufgenommen hat.


1406 März 19. Ich Wernher von Wißwiler, ritter, tuen kuent mengelichem mit disem briefe, daz ich mit gueter vnd zitlicher vorbedrachtunge zue mir in gemeinschafft geseczet habe vnd secze auch zue mir in gemeinschafft w[e]ise in crafft diß briefes den edeln herrn junghern Smahsman herren zue Rappolczstein an der burge zue dem Schaffgiessen und den doerffern Wile vnd Wellingen, so mit der burge lehen (Burglehen) sint von myner gnedigen herschafft von Oesterich, dahar ouch diser [e]insacz von des lehens wegen verwilliget ist, alse daz briefe besagent, so daruber geben sint, und dann an mynem teile des dorffes Amoltern, daz eigen ist, daz alles für ungeteilt mit twingen (Zwing), bennen (Bann), gerichten, stueren, betten (Pacht), ungelten, freveln (Strafgeldern), guelten, zinsen, welden (Wald), wassern, wunnen (Gewannen) und weyden und allen andern rechten und zuegehorden, gesucht vnd ungesucht, nuczt [a]ußgenom[m]en, aslo daz wir dieselben dorffere mit der burge und dem halben teile zuo Amoltern mit allen rechten und zue gehoerden, alse davor sta[h]t, in gemeinschafft sollent haben, besiczen, nuczen und niessen (Nießbrauch), seczen und entseczen und ouch gemeyne behueten, und mit solicher underscheiduenge, alse hie[r]nach geschriben und gelutert (erläutert) sta[h]t, zue wissende: Were ez, daz ich der vorgenante Wernher von Wißwiler l[e]iplehens erben liesse (wenn ich noch Kinder bekäm), daz danne daz vorgeschriben lehen, burg und dorffere mit dem teile zue Amoltern und allen i[h]ren rechten und zuegehoerden an dieselben m[e]yne liplehenserben vallen sol[len], und sol[l] dann fuerbaßme (ferner) der egenante jungher Smahsman, s[e]ine erben und lehenserben daran denhein (kein) recht me[hr] haben, und sol[l] auch danne diser [e]insacz und gemeinschafft genczlich und gar dot, creffteloß und abe (beendet) s[e]in, ane (ohne) alle geverde (Gefährdung), doch also, daz der vorgenante jungher[r] Smahaman und sine lehenserben in der gemeinschafft und den nuczen siczende verliben sollent, so lange uncze (und) daz ich oder myne liplehenserben ynen richtent (erlauben) und gebent anderthalphundert gulden, guet in golde vnd swere gnueg an gewichte, mit dem costen, so er oder sine lehenserben (Kinder) an der burge kuentlichen eins gemeynen b[a]uwes und zue gueter rechenunge verb[a]uwet und daran geleit hettent. Were aber, daz ich ane liplehens erben (ohne Kinder) abginge vnd sturbe, daz Got[t] nut entwelle (nicht wolle), so sol[l] die burg und die doerffere Wile vnd Wellingen, daz lehen, mit dem teile zuo Amoltern genczlichen und garwe an den vorgenanten m[e]ynen jungher[r]n von Rappolczstein oder s[e]ine lehenserben mit vollem rechten vallen und gefallen s[e]in, ane (ohne) alles rechtigen und widerrede anderre m[e]yner erben und mengelichs (Mangel ?) von i[h]ren wegen, ane (ohne) alle geverde (Gefährdung). Dise vorgeschriben dinge, den [e]insacz und gemeinschaft, g[e]lobe ich b[e]y dem eide, so ich der vorgenanten m[e]iner gnedigen herrschaft von Oesterich von des lehenswegen getan und ges[ch]wor[e]n habe, stette (stetz) und veste zue haltende, zue habende und getruwelichen (getreulich) und unverbroechelichen (unverbrüchlich) zue vollfue[h]rende, ane (ohne) alle argeliste und geverde (Gefahr). Des zue urkunde habe ich m[e]yn ingesigel (Siegel) gehencket an disen brieff, und habe dazue mit ernste gebetten die frommen, vesten: Jeratheus von Ratsamh[a]usen vom Steyn und Dietherich von der Witenmulen, die auch b[e]y disem [e]insacze und den vorgeschriben[en] dingen gewesen sint, daz sie y[h]re ingesigele zue me[h]rer[e]m urkunde ouch habent gehencket an disen brieff. Des ouch wir Jeratheus von Ratsamhusen und Dietherich von der Witenmulen vorgenant uns bekennent, daz wir b[e]y den vorgeschriben dingen gewesen sint; harumb (darum) habent wir unsere ingesigele (Siegel) ouch gehencket an disen brieff. Der [ge]geben wart uff fritag nach dem sonnentage, alse man singet in der heiligen c[h]ristenheit Oculi (3. Fastensonntag: Oculi (Oculi mei semper ad Dominum = Meine Augen sehen stets auf den HERRN, Psalm 25,15), in der vasten (Fastenzeit), des ja[h]res, da man za[h]lte nach Gottes geburte vierczehenhundert und se[c]hß ja[h]re. Original: Bayerisches Staatsarchiv, München K.bl.429/3.

Dazu existiert auch ein Gegenbrief vom 1406 April 20.: Smahsman herre zue Rappolczstein, lantvogt in Obern Elsaß und im Sungkowe (Sundgau), stellt über die Lehensgemeinschaft, in welche ihn sein gueter fruent Wernher von Wißwiler, ritter, aufgenommen hat, den entsprechenden Gegenbrief aus. Außer Smaßmann siegeln Jeratheus von Ratsamhusen und Dietherich von der Witenmu[h]len. Der [ge]geben wart [a]uff zinstag nach dem sonnentage, alse man singet in der heiligen christenheit Quasimodo, acht tage nach oestern. Original: Bayerisches Staatsarchiv, München K.bl.429/3. Hier wäre interessant zu wissen, wer dieser Dietrich von der Weitenmühle war, und wo lag diese „weite Mühle“: war er vielleicht der Müller auf unserer Wellinger Schwalbenmühle ? War seine Zustimmung gar notwendig, denn die Koler und die Weisweiler besitzen zu Beginn des 14. Jahrhunderts die Wellinger Mühle gemeinsam und beide Familien sind Ministeriale der Grafen von Freiburg ? Siehe auch (Th. ZOTZ: Weisweil 1995 p. 46)

An dieser Stelle wollen wir uns auch dem Grafen Smaßman (Maximilian) von Rappoltstein, Landvogt im Elsaß und seinem Geschlechte zuwenden, da er offensichtlich mit dem Lehen und der Burg Schafgießen zu tun hatte, ja sogar als Erbe des Schafgießens im Falle des Todes, oder der Kinderlosigkeit Werner von Weisweils vorgesehen war. Es ist schon erstaunlich wie der Rappoltsteiner, so ein mächtiger Graf und Landvogt über das Elsaß, von Ritter Werner von Weisweil redet: sein gueter fruent Wernher von Wißwiler, rittere. Wer die ersten Vorfahren der Rappoltsteiner waren ist ungewiss, so lesen wir das ein gewisser Vornehmer von Adel, Namens Rappolt im 8. Jh. zuerst dem Dorf Rappoltstein (lat. Rappolti villa - zahlreiche röm. Funde sind vorhanden), heute heißt es Ribeauvillé, und nachher dem obersten Schlosse, welches Rappoltstein (lat. Rappolti petra) den Namen gab. Der Sage nach sollen die Rappoltsteiner, von den Herzögen von Spoleto in Italien abstammen, und sich der Name Rappoltstein von Rock-Spoletin ableiten. Auch ginge die Wappenverleihung auf eine Heldentat Graf Cunos im Jahre 1147 zurück, wonach er im Heiligen Land, im Beisein des Kaisers Conrad III. einem riesigen Sarazenen, im Zweikampf den Schädel gespalten hat. Die Grafschaft hat von altersher den Rappoltsteinern gehört. Urkundlich erwähnt: Egelolf, welcher ums Jahr 1178 gelebt hat, Heinrich II. Graf von Rappoltstein stiftete das Augustinerkloster in Rappoltsweiler und verwandelte das Dorf Bergheim in eine Stadt. Graf Hermann errichtete das Schloß in Gemar. Graf Maximin oder auch genannt Schmasmann von Rappoltstein wurde 1399 Mundschenk des Herzog Philipp von Burgund, und 1406 Landvogt in den vorderösterreichischen Landen und im oberen Elsaß. Kaiser Sigismund von Österreich erwählte ihn zum Beschützer des Konzils von Basel (1431-49), er starb 1450. Schmasmann II. machte eine Reise ins Heilige Land 1483, nachdem er Herzog Karl dem Kühnen von Burgund, als Kämmerer gedient hatte. Graf Wilhelm II. stand bei den Kasiern Maximilian I., Karl V. und Ferdinand I. in hohem Ansehen, der erste ernannte ihn zu seinem Hofmeister und Landvogt in Vorder-Österreich, in verschiedenen Schlachten machte er sich einen Namen, auch im Bauernkrieg. Der berühmteste unter den Dynasten war Graf Eberhard, welcher von den Kaisern Matthias und Ferdinand II. mit vielen wichtigen Gesandtschaften betraut wurde. Graf Egelolf III. hing der Reformation an, und wollte diese auch einführen, dazu wird berichtet: Weil die Güter der Herrschaft Rappoltstein größtenteils Lehen von geistlichen Fürsten, insbesondere des Bischofs von Basel waren, so ist der größte Teil der Bevölkerung katholisch. Die Grafen von Rappoltstein würden aber, ungeachtet dessen die Augsburger Konfession (lutherisch oder protestantisch) in ihrer Grafschaft eingeführt haben, wenn ihnen nicht das Recht, in Religionssachen nach ihrem freien Willen zu verfahren (Jus circa Sacra), vom Kaiser abgesprochen worden wäre. Denn Ferdinand I. schrieb unter dem 5. Mai 1562 aus Prag an den Herrn Egelolfen III. von Rappoltstein: Du hast dich in deiner Verantwortung (nämlich wegen versuchter Reformation) auf den Religionsfrieden des Reiches und der Landesfürsten berufen, welcher dich doch nichts angehet, denn du kein Landesfürst, sondern - unser Landesfürstlichen Obrigkeit Hindersaß bist - Denn wiewohl wir Fug und Macht hätten, an Leib und Gut mit dir zu handeln; damit du aber sehest, daß Wir ein christlicher Kaiser seyen, wollen Wir dir auf diesmal soviel zusehen, und dich deiner Eltern treuer Dienste, welche sie den Kaisern geleistet haben, geniesen lassen.

Wie sich in einer Handakte über das ehemalige Zisterzienserinnenkloster Marienau bei Breisach, in der heute noch bestehenden Zisterzienserinnenabtei Lichtenthal bei Baden-Baden gezeigt hat, war auch eine Rappoltsteinerin in der nahen Breisacher Marienau Äbtissin, nämlich: Gräfin Irminhildis von Rappoltstein abbatissa, leider ist es mir noch nicht gelungen Diese zeitlich zuzuordnen. Sr. Mafalda O.Cist.: Handakte, 1974: Marienau Sanctus Ordinis Cisterciensis, bei Breisach 1150 - 1525 (Stefan Schmidt, Wyhl a. K.: Eine neue Geschichte der Zisterzienserinnen-Abtei Marienau bei Breisach, 2005 p. 6 f.)

Im Freiburger Münster „Unsrer Lieben Frau“ hat sich im Hochchor (Presbiterium) ein wunderbares mittelalterliches Glasfenster erhalten, gestiftet von den Rappoltsteinern, aus dem Jahre 1512, es zeigt die hll. Bruno, Margarethe, Wilhelm und Maximin, darunter 4 Wappen von Rappoltsteinern mit passendem Vornamen zu den Heiligen. Das Fenster liegt neben dem Fenster von Kaiser Karls V., gestiftet von den Grafen, (nicht Freiherren, wie im Kunstführer von Schnell & Steiner 2005 p.106 steht) welche dem höheren Adel im Elsaß zugerechnet wurden (die Pfauenfedern als Helmzier belegen es) angehörten. Die Markgrafen von Hachberg haben seit alter Zeit ihre Söhne nach Rappoltstein, als Knappen gegeben in die ritterliche Ausbildung, und umgekehrt, freundliche Mittteilung von Ludwig Köllhofer, Emmendingen. Der Jüngste, Wilhelm (verstorben 1547), war Großhofmeister des Kaisers, wie dieser, Ritter des Goldenen Vlieses, Oberhauptmann und Statthalter im Elsaß, Sundgau und dem Breisgau. Sein Wappen in der dritten Bahn v. l., wird von der Ordenskette umgeben. In der ersten Bahn v. l.: Bruno (verstorben 1101) war Abt, Stifter des Karthäuserordens (Grand Cartuse bei Parma) und ist in der Kutte der Karthäuser mit Abtsstab und Buch abgebildet. Unter ihm das Wappen des Grafen Bruno von Rappoltstein, Herr zu Hohenack und Geroldseck mit dem Emblem der Jakobsbruderschaft (Muschel mit gekreuzten Pilgerstäben) welches ihn als Santjago de Compostella - Wallfahrer ausweist, zu sehen. In der zweiten Bahn v. l.: die Heilige Margaretha von Antiochien, sie wurde im 4. Jh. zur Zeit der Christenverfolgung ermordet. Sie trägt ein rotes Gewand mit Mantel, auf ihrem Kopf die Märthyrerkrone und hält den Kreuzstab, mit dem sie den Drachen, den sie am Gürtel hält, der Legende nach vertrieben haben soll. Unter ihr befindet sich das Wappen der Gräfin Margarethe zu Rappoltstein, eine geborene Gräfin von Zweibrücken. In der dritten Bahn v. l.: Wilhelm von Maleval (verstorben 1157) hatte sich nach der Legende für seine neunjährige Pilgerreise ins Heilige Land zur Buße die Rüstung auf den Leib schmieden lassen, worüber er ein Bußgewand trug. Auf dem Fenster steht er als Ritter in stahlblauer Rüstung, neben ihm das Wappen mit den franz. Bourbonenlilien und dem Halbmond, als Zeichen seiner Fahrt in den Orient. Unter ihm das Wappen des Grafen Wilhelm zu Rappoltstein, Landvogt im Elsaß mit der Ordenskette des Goldenen Vlieses. Und in der vierten Bahn v. l.: Maximin (Maximilian) (verstorben 346) war Bischof von Trier. Er ist mit bischöflichem Ornat, Bischofsstab und Mitra dargestellt. Unter ihm befindet sich das Wappen des Herrn Sinasi (Smaßmann oder Maximilian) von Rappoltstein, Herr zu Hohenack und Geroldseck mit den Emblemen der drei Ritterorden, welchen er angehörte: zum Heiligen Grab, Sankt Katharina und Solvator, sowie der Freiburger Rittergesellschaft “zum Leithund”. Unter diesen Fenstern war früher die Meisterinschrift: Anno domini MV und XII uff corp. XPI (Corpus Christi) do wardt disse Venster alle hat gemacht meister Hans von Ropstein (aus seiner Werkstatt stammen auch die Standesscheiben im alten Endinger Rathaus) der glaser. Und als Stifterinschrift: Bruno Herr zu Rapoltstein, zu Hohenack und Gerolzeck, Margred geborene Grefin von Zweibrücken, Wilhelm zu Rapoltstein, Landvogt im Elsaß 1512, Smaßman (Maximilian) zu Rapoltstein, Hohenack und Gerolzeck.

1406 November 2., Rappoltstein Smahsman herre zuo Rappoltzstein, lantvogt in Oebern Elsaß und im Suengkowe (Sundgau), den sein gueter fruent her[r] Wernher von Wißwiler, rittere, zu sich in gemeinschaft gesetzet hat an der burge dem Schaffgiessen und den doerffern Wile und Wellingen, so mit der burge von unserre gnedigen her[r]schaft von Oesterich darzue lehen rue[h]rent, so dann an s[e]inem teile an Amoltern, daz [ihm] eigen ist, beurkundet, demselben her[r]n Wernher von Wißwiler verstattet (gestattet) zu haben, das er s[e]inen lebtagen den vorbenempten teil an Amoltern, so eigen ist, sol[l] und mag haben, besitzen, nútzen vnd niessen, ane (ohne) allen abeslag der dr[e]issig und achte pfuent Straßburger pfennige geltes, vier schillinge mynder (minderer – gemeiner Münze), so ich i[h]me jares uff myme herbstgewerffe (von seinen Steuereinnahmen zu Martinis mess = 11. Nov.) zue Rappolczwiler richten vnd geben sol[l]. Den Antheil an Amoltern soll Werner von Weißweil an seine etwaige zweite Ehefrau zum Witthum (Wittwengut - Morgengabe) geben dürfen; wenn aber dise ohne Leibeserben von Werner stirbt, soll der erwähnte Anteil an Smaßmann, seine Erben, Lehenserben und Nachkommen fallen. Smaßmann selbst siegelt und bezeichnet als Zeugen und Mitsiegler den frommen vesten Jeratheus von Ratsamhusen, minen lieben oeheim (der Mutterbuder). - Der geben wart uff zinstag nach allerheiligen tage -. Original: Pergament mit 2 Sigeln (Rappoltstein u. Ratsamhausen) Bayerisches Staaatsarchiv, München KHA. K. bl. 429/3. Abschrift früher in Kolmar BA. E 2370, jetzt GLA, Karlsruhe.

1406 Dezember 5. Wien. Leupolt von Gotes gnaden hertzog ze Oesterreich, ze Steyr, ze Kernden und ze Krain, graf ze Tyrol ect., erklärt sich damit einverstanden, daß Wernher von Wiswilr den edeln, uonsern lieben, getrewn Smasman von Rapoltzstain, uonsern lantvogt, in die Gemeinschaft an der von Österreich zu Lehen rührenden Feste, genan[n]t: der Schaffgiess, aufgenommen hat. - [ge]Geben zu Wienn, an suntag nach sand Barberen tag -. Original: Pergament Bayerisches Staatsarchiv, München KSt-A. K.bl. 429/3. Abschrift in Kolmar BA. E 2370.

Zu prüfen wäre hier eigentlich auch, wie: ein lateinisch Brieflein, wie die von Endingen von Markgraf Bernhard anno 1410 erschlagen wurden (Stadtarchiv Endingen. Nachtrag Uk.Nr. 15), in Zusammenhang mit diesen Dingen stehen – denn das tun sie mit Sicherheit, aber: dieser Brief befindet sich heute nicht mehr unter den Endinger Archivalien – verschollen !, so die frdl. Mitteilung von Dr. Hans-Peter Widmann, Stadtarchiv Freiburg i. Br. („aber so ist`s halt, wenn man das Stadtarchiv in fremde Hände gibt, oder die Vergangenheit in schwäbische Erde sperrt“).

Waren zuerst die Rittergeschlechter: Koler von Wile und die Herren von Wißwil, als Schirmvögte St.Märgens auf dem Schafgießen tonangebend, so ändert sich dies jetzt grundlegend, denn im Jahr 1375 hatte sich das Augustinerkloster St.Märgen auf dem Schwarzwald, als Besitzer des Lehens und der zwei Dörfer Wellingen und Wyhl unter den Schutz des Erzhauses Österreich gestellt, doch im Jahr 1413 verpfändeten die Herzöge von Österreich, als die nun neuen Eigentümer den Schafgießen an die nahe Stadt Endingen a. K., die Endinger sollten den Schafgießen behalten bis ins Jahr 1805, also 392 Jahre – eine lange, sehr lange Zeit, wie wir aber sogleich sehen nicht ohne Unterbrechung und verbunden mit Blutzoll und viel Verdruß für die Endinger, aber auch für die Wyhler und Wellinger, denn auf ihrem Rücken wurde jede Feindseligkeit gegen die Burg zuerst einmal ausgetragen.

Der erste Unhold ist ein Ritter, namens: Kaspar von Hornung, er machte der Stadt diese Burg wiederholt streitig. Nach vorgenannter Urkunde hatte Herzog Friedrich von Österreich den Endingern das Wasserschloß gegen eine Pfandsumme von 1100 Gulden verpfändet. Die Mutter des Ritters Kaspar von Hornung, Frau Metz von Reyschach, erhob, unterstützt von einem tüchtigen Syndikus (Anwalt), auf dem königlichen Hofgericht zu Rottweil Anspruch auf diese Burg; sie hatte auch Erfolg damit, die Burg wurde ihr zugesprochen. Im Stadtarchiv Endingen existiert ein Urteilsbrief, ausgestellt 1416 vom königlichen Hofgericht zu Rotweil über den Schafgießen. (StArEndg. Nachtrags Uk.Nr. 17 R.7.) Die Stadt Endingen aber respektierte diesen Bescheid nicht und behauptete nach wie vor, den Besitz des Platzes. So erreichte der Streit im Jahre 1417 seinen Höhepunkt, als Kaspar von Hornung die gerichtliche Verfolgung selbst in die Hand nahm und die Stadt Endingen beim königlichen Hofrichter Graf Gunther von Schwarzburg verklagte. Wieder wendet sich aber das Blatt, denn derselbe Hofrichter entschied am 8. Juli 1417 im Augustinerkloster zu Konstanz, (der Hofrichter hatte offenbar zutun auf dem Konstanzer Konzil, daß zwischen 1414 und 1418 in Konstanz tagte) daß die Endinger rechtmäßig von Herzog Friedrich von Österreich belehnt worden seien und, daß daher jener Belehnungsakt voll rechtsgültig sei und nicht mehr angefochten werden könne. Der Hofrichter schloß zum Ärger derer von Hornung mit den vielsagenden Worten: „nunmehr sei die Burg vom König, und man solle sie also vor dem König als des Lehensherrn weisen.“ (Fritz SPÄTH: Wyhl - Einst und Jetzt 1963 p. 19) Aus einer späteren Urkunde entnehmen wir folgenden Bescheid: 1418 „... wir Bernhard marggrave zu Baden haben Heinrich Rodern (Röder von Diersburg) unserm underlandvogt im Prissgauwa (Breisgau) geliehen den Schaffgießen und Amoltern an stat und von wegen unseres Herren Symunds Römischen Königs (1410 bis 1437).“ Demnach scheint wohl Kaspar von Hornung später seinen Anspruch auf Schafgießen an Markgraf Bernhard I. von Baden abgetreten zu haben. Hierbei handelt es sich um den badischen Markgrafen Bernhard I. von Baden (1380 - 1431), dem Gründer des badischen Staates und der Großvater des seligen Markgrafen Bernhard II. von Baden (geboren 1428 und 1458 in Moncalieri bei Turin an der Pest gestorben!); der sich für einen Kreuzzug aller christlichen Fürsten gegen die vordringenden Türken einsetzte. Im Jahre 1422 ließ Markgraf Bernhard I. von Baden durch ein Mannengericht zu Ettenheim den Bürgern von Endingen Schaffgießen ab- und sich selbst zusprechen. Auch scheint er sich bald darauf gewaltsam in den Besitz des Schlosses gesetzt zu haben. (GLA Karlsruhe, Breisgauer Archive: Schafgießen) Es war dem badischen Markgrafen sehr daran gelegen, sein Besitztum im Breisgau zu vergrößern und feste Plätze als Stützpunkte zu haben. Nun entbrannte der Streit erst recht. Endingen konnte und wollte nicht müßig zusehen, wie der Herr Markgraf sich gewaltsam über verbrieften Besitz ihrer Stadt hinwegsetzte. Die Endinger warben bei den anderen Breisgaustädten um Bundesgenossen, und nach einigem Verhandeln schloßen sich diese mit Basel und einigen Städten des Elsaß im Jahre 1422 zu einem Bund auf fünf Jahre zusammen - geboren war der oberrheinische Städtebund - „die Endinger waren hartnäckig, wenn´s um ihr Recht ging und wehrhaft“, sie wählten einen Ausschuß von sieben Abgeordneten zur Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten und bestimmten Breisach als Tagungsort. Ferner schlossen sich den Städten an: Pfalzgraf Ludwig bei Rhein, Reichsvogt im Elsaß; Herzogin Katharina von Burgund; Graf Hermann von Sulz und andere mehr.

Es kam im Jahre 1424 bereits im Frühjahr zum offenen Krieg, in welchem Rastatt und andere Orte der Umgebung verbrannt, Mühlburg und Graben belagert und beschossen wurden. Man hatte ja damals schon die sog. Feuerschlangen (= Kanonen) mit ein bis 10 Kilogramm und gar bis zu drei Zentner schweren Stein- und Eisenkugeln, die mit einem Stück oder Legstück abgeschossen wurden, nachdem bereits 1320 der ehemalige Zisterzienser Thennenbachs und spätere Franziskanermönch Berthold Schwarz MA (magister artium) in Freiburg das Schießpulver, nach den Chinesen erfunden hatte (sein Denkmal steht vor dem Franziskanerkloster gegenüber dem Rathaus i. Freiburg). Die reichen Handelsstädte wie Basel oder Freiburg hatten genügend Mittel, um sich mit solchen neuartigen Geschützen zu versehen. Im Jahr 1424 hat´s den Endingern und ihren Verbündeten dann endgültig gereicht, die Oberrheinischen Städte darunter Basel, Straßburg und Freiburg, Württemberg, die Pfalz unter ihrem Pfalzgraf bei Rhein, und der Bischof von Speyer verbünden sich, um Markgraf Bernhard I. aus seiner Herrschaft zu vertreiben. Sie belagern wochenlang Mühlburg, vor den Toren Karlsruhes (welches es damals natürlich noch gar nicht gab) das aber standhält. Immer mehr kam Markgraf Bernhard in Bedrängnis, so daß er schließlich beigeben und das Schloß Schafgießen den Endingern überlassen mußte. Am Ende des Krieges steht der Abschluß eines Friedensvertrages, der berühmten "Mühlberger Richtung".

Im Jahre 1426 aber, brach der Krieg von neuem aus, auch diesmal mußte der Markgraf unter dem militärischen Übergewicht der vereinigten Städte klein beigeben. Und noch einmal wollte es der Markgraf (angemerkt sei: die Markgrafen von Baden sind heute im Jahr 2008 der älteste, noch existierende europäische Hochadel) wissen, 1428 Bruch des geschlossenen Friedensvertrages und Besetzung Mühlburgs durch oberrheinische Truppen. Bernhard I. kapitulierte vollständig - die Endinger hatten ihm "heim geleuchtet".

Das Schloß Schafgießen verblieb nun endgültig der Stadt Endingen. Es ist schon erstaunlich was die Endinger hier angezettelt hatten um ihr altes Recht durchzusetzen !, sicher aber waren durch den Markgrafen zeitgleich andere Rechte beschnitten worden, daher auch diese Einigkeit und das massive Vorgehen gegen diesen Fürsten. Natürlich hatte die Stadt durch diesen Kriegszug Schulden auf sich nehmen müssen, deren Last vor allem ihr Lehen Wellingen-Wyhl zu tragen hatte, wie dies aus den nachfolgenden Ausführungen noch zu ersehen sein wird. In einer Urkunde im Endinger Stadtarchiv lesen wir: 1446 März 31. Breisach. Graf Konrad von Tübingen, Herr zur Lichteneck erklärt, dass er einen Brief gesehen hat, in welchem Herzog Albrecht von Österreich für seinen Bruder Friedrich, Römischer König, und seinen Vetter Herzog Sygmund, dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern von Endingen die Burg Schafgießen um 1100 Gulden als Pfand gegeben hat, und in welcher versprochen wird die Burg weder zu versetzen oder zu verkaufen. Graf Konrad siegelt. (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 67a früher 74a) Die Herrschaft der Stadt Endingen, das Erzhaus Österreich braucht also Geld, darum versetzt sie ihre Burg, natürlich mit dem dazu gehörigen Lehen. Und am gleichen Tag, ebenfalls in Breisach wird die Aussage Graf Konrads von Tübingen und Lichteneck klar, denn in einer 2. Urkunde verpfändet Herzog Albrecht von Österreich das Schloß den Endingern noch um weitere 200 Gulden, die zur ehemaligen Pfandsumme geschlagen wurde, das heißt also, den Endingern ist die erste Urkunde abhanden gekommen, und Graf Konrad springt ein und bestätigt die Existenz des ersten Dokuments, Hintergrund ist aber die Österreicher brauchen wieder Geld und wollen noch mal 200 Gulden von der Stadt, die Frage ist was bekamen die Endinger dafür, denn das Lehen mit der Burg hatten sie ja schon? Oder doch nicht - haben die Österreicher das Lehen den Endingern weggenommen und jemand anders gegeben, obwohl sie doch schon 1100 Gulden genommen hatten? (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 67)

Kaiser Maximilian I. (1493-1519), genannt der letzte Ritter, erneuerte am 23. November 1499 zu Freiburg die Belehnung der Stadt Endingen mit dem Schloß Schafgießen, nebst Zubehör, das ihnen um 1300 rheinische Gulden verpfändet worden war. (Stadtarchiv Endingen Nr. 95) Jetzt wird’s aber interessant, denn in einer Urkunde vom 17. Oktober 1501 lesen wir: Die Brüder Anton und Bastian von Landeck erklären, von wegen des Schafgiessen weder dem Grafen von Tübingen noch sonst jemand etwas zugestehen zu müssen, da er Lehen vom Hause Österreich sei. (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 97a früher 130 a.) Eben noch (1499 Nov. 23.) haben die Endinger 1300 Gulden, quasi als Darlehen an Österreich gegeben und fast genau 2 Jahre später sitzen die Brüder Anton und [Se]Bastian von Landeck auf dem Lehen, es scheint wirklich so, als hätten die Österreicher das bereits vergebene Lehen einfach weiterverpfändet an die Landecker. So erklärt sich auch die folgende Urkunde vom 8. Mai 1504, aus Augsburg, in welcher steht: König Maximilian bewilligt der Stadt Endingen, dass das Lehen Schafgiessen (burgstall und veste schafgieß) niemand weiter versetzt und verpfändet werden solle und das Haus Österreich dasselbe nur dann lösen werde, wenn es das Lehen selbst behalten wolle. Hierzu existiert auch ein 2. Vidimus (als Vidimus bezeichnet man die beglaubigte Kopie einer Urkunde. Anders als beim Transsumpt bezeugt der Aussteller der Beglaubigung nur die Identität der Vorlage mit der Abschrift) des Michael von Blumeneck, Verweser zu Riegel, aus dem Jahre 1522. (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 99.; Fritz SPÄTH: Wyhl - Einst und Jetzt p. 20, spricht hier vom 18. Mai 1504).


Rund drei Jahre später wird das Lehen Schafgießen wieder aktenkundig und gleich in 2 Urkunden, so heißt es: 1507 Februar 4. Ensisheim. Statthalter und Räte zu Ensisheim schreiben dem Bürgermeister und Rate zu Endingen, dass sie wegen der Irrungen zwischen letzteren und Herrn Antonien von Landeck, Ritter, bezüglich des Schafgiessens, ihrem Herrn und Oheim (Oheim ist der Mutterbruder) von Staufen, desgleichen dem Rudolf von Blumeneck geschrieben hätten, einen Tag (diesbezüglichen Gerichtstag) zu vereinbaren. Und in der 2. Urkunde vom gleichen Tag heißt es: Statthalter und Räte in Ensisheim beraumen in der Streitsache zwischen Anton von Landeck und der Stadt Endingen um den Schafgießen Tagsatzung an vor dem Herrn von Staufen und Rudolf von Blumeneck. (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 101 und 101a, früher 136b) Hier scheint es also im Vorfeld zu Kampfhandlungen zwischen Ritter Anton von Landeck und der Stadt Endingen um die Feste Schafgießen und das damit verbundene Lehen gekommen zu sein, sonst wäre wohl kaum eine Tagsatzung anberaumt worden (bei der Tagsatzung sind Richter oder Abgeordnete der umliegenden Städt zugegen um ein Urteil zu sprechen, oder als Rat gehört zu werden). Dann scheint wieder Ruhe um das Lehen und den nunmehr Burgstall genannten Schafgießen eingekehrt zu sein, denn erst 1521 am 28. November hören wir aus Freiburg: Kaiser Karl bestätigt der Stadt Endingen den Schafgiessen mit dem Orte Wyhl. (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 110) 27 Jahre später, am 2. Januar 1548 hören wir aus Augsburg: König Ferdinand erneuert der Stadt Endingen das Lehen Schafgiessen mit Wyhl auf 32 Jahre.(Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 128) Hierbei ist interessant, dass erstmals eine zeitliche Begrenzung in der Vergabe des Lehens eingebaut ist. Aber schon dreißig Jahre später am 6. August 1578 stammt aus Innsbruck eine Urkunde mit dem Text: Erzherzog Ferdinand belehnt die Stadt Endingen mit dem Burgstall Schafgiessen samt den Dörfern Wellingen und Wyhl. (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 139) Und 1593 vom 13. Mai - 15. Juni hören wir aus einer in Freiburg ausgestellten Urkunde: Bürgermeister und Rat der Stadt Endingen legen vor dem kaiserlichen Notar Moritz Vollmar aus Freiburg in ihrem Streit mit den Gemeinden Weil (Wyhl) und Wellingen um die gemeinsame Nutzung des Schaufgiesen förmlichen Protest ein.(Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 144a) Unklar ist noch, ob es einen Zusammenhang mit folgender Urkunde gibt, vom 22. Mai 1598: Hans Georg Tegelin von Wangen vergleicht sich mit der Stadt Endingen in Sachen eines Streites der Dörfer Wyhl und Wellingen mit der Stadt Endingen. (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 146) Schließlich lesen wir in einer Urkunde vom 9. Januar 1683 aus Wien: Kaiser Leopold bestätigt der Stadt Endingen das Lehen Burgstall Schafgiessen. (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 154) Noch einmal 53 Jahre später am 3. Juli 1736, aus Innsbruck heißt es: Kaiser Karl VI. belehnt die Stadt Endingen mit dem Schafgiessen und dem Dorfe Wyhl, dass um 1100 Gulden versetzt ist. (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 159) Hier ist die Frage: wieso ist plötzlich die Rede von 1100 Gulden und nicht von 1300 Gulden, so doch noch in der Urkunde von 1446 doch genau beschrieben? Klar ist aber, daß unser Dorf Wellingen zu diesem Zeitpunkt bereits aufgehört hat zu existieren, denn nur noch vom Dorfe Wyhl ist die Rede. Die Wellinger waren zumeist ins etwas höher gelegene Dorf Wyhl oder in die Nachbardörfer gezogen, dort wo ihnen der Rhein nicht mehr so nach der Existenz trachtete. Und nochmals am 23. Februar 1742 lässt sich Endingen dieses Lehen sichern, so ist der Tenor der Urkunde, ausgestellt in Wien: Lehensbrief der Kaiserin Maria Theresia für die Stadt Endingen über den Schafgiessen und Wyhl. (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 160) Ab diesem Zeitpunkt lässt sich die Stadt weiter mit dem Schafgießen belehnen, aber er wird nicht mehr extra aufgeführt, hingegen werden die Orte Wyhl und Wellingen jetzt genannt. So steht in der Urkunde vom 10. November 1781, ausgestellt in Freiburg: Kaiser Joseph II. belehnt die Stadt Endingen mit Wyhl und Wellingen. (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 170) Genau das Gleiche ereignet sich 10 Jahre später am 7. Hornung (Februar) 1791, ebenfalls in Freiburg. (Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 171) Und am 7. November 1793 stellt Kaiser Franz der Stadt Endingen nochmals einen Lehensbrief über Wyhl und Wellingen aus .(Stadtarchiv Endingen Uk.Nr. 172) Mit Sicherheit steht diese letzte uns erhaltene Urkunde über das Lehen Schafgiesßen im Zusammenhang mit den Ereignissen jenseits des Rheines, also der Stadtverbrennung von Breisach vom 15. bis 19. September 1793, als französische Revolutionstruppen aus dem Fort Mortier (Festung Neu-Breisach) die Festung Breisach, oder wie es auch immer hieß: „des Reiches Schutz und Ruhekissen“ in Schutt und Asche legten. Da zum Lehen Schafgießen ja drei linksrheinische Dörfer, also: Mackenheim, Argolsheim und Botzenheim gehörten wollte sich die Stadt Endingen diese Gebiete und die damit verbundenen Einnahmen noch einmal durch eine österreichische, kaiserliche Urkunde sichern lassen.

War der Schafgießen einst eine feste Burg, umgeben von einem breiten Wassergraben, mit hohen Mauern und Zinnen, wohl mehrheitlich aus Kaiserstühler Vulkangestein (dem nahen Limburgit), aber mit Sicherheit auch aus Buntsandstein aus dem nahen Schwarzwald, mit Zwinger und Zugbrücke, so war die Feste aber eben wie sich im Laufe der Jahrhunderte zeigte nicht uneinnehmbar, ihr vollständiges aus, als feste Burg war dann im Jahr 1525 gekommen, ab da wurde sie nicht mehr instand gesetzt, und es ging ihr wie vorher der Koliburg, sie wurde zum Burgstall. Das Ganze geschah Mitte April 1525 im sogenannten: Bauernkrieg, wo die Wyhler den verhaßten Schafgießen stürmten mit Unterstützung des „Kaiserstühler Haufens“ und räumten die Burg komplett aus, denn die wenigen Stadtknechte von Endingen, welche die Burgmannschaft bildeten konnten dem stürmenden Haufen unter Führung des Bastian Geißer u. dem Adam, beide von Wyhl, auch dem Jörg vom Schafgießen, welcher einst als Knecht im Sold der Junker von Endingen gestanden haben soll, und nun in Kenzingen auf einem Stadtgut schaffte, dort nur der „Gießen Jörg“ genannt und dem Hans Ziler von Amoltern keinen nennenswerten Wiederstand leisten. Was nicht niet- und nagelfest war, fand rasch seinen neuen Besitzer. Der vorhandene Wein und die Lebensmittelvorräte dienten zuvor einem ausgelassenem Fest im Herrensaal der Burg. Der Wassergraben wurde rechts und links der Zugbrücke mit Reisigwellen aufgefüllt, damit alles wertvolle Gut „mit Kärch undt Wägen“ weggeschafft werden konnte. Zuletzt sah der Bau öde und verwahrlost aus, durch dessen Fensterhöhlen der Regen ungehindert eindrang. (Fritz SPÄTH: Wyhl 1963 p. 90) Man hatte sich zuvor auf dem Haderer Hof, zwischen Weisweil und Wellingen mit guter Kost und angefeuert vom guten Wein Mut gemacht und war über Sasbach zum Schafgießen gezogen, wobei die Wyhler Bevölkerung hier maßgeblich beteiligt war, denn die Endinger Herrschaft war in Wyhl allzeit verhasst und wer nicht mitzog, dessen Haus wurde „gepfählt“, das heißt vor seiner Türe wurde ein Holzpfahl in den Boden gerammt, damit niemand mehr das Haus verlassen oder betreten konnte, so wurden Jene von der Dorfgemeinschaft geächtet und ausgeschlossen. Im Juli 1525 aber war die Macht der Aufständischen bereits gebrochen, nachdem sich Freiburg schon am 17. Juni von den Bauern wieder losgesagt hatte. Und, was keineswegs zu übersehen ist, die Bauern selbst zog es mittlerweile mit Macht heim zum reifenden Korn, das im Wyhler - und Wellinger Bann im Mittel- und Oberfeld prachtvoll dastand ! Die Obrigkeit griff nun hart durch und die Schuldigen wurden hart bestraft denn die Stadt Endingen war bekannter Weise nicht zimperlig, wenn es um die Durchsetzung von Recht und Ordnung ging. Hatte die Stadt doch nach Belagerung durch die Bauern sich ergeben müssen (die Bauern schnitten so lange mit dem „Säsli“ Rebstöcke am Boden ab, bis die Existenzgrundlage begann zu schwinden und zwangen damit die stark befestigte Stadt in die Knie) und wie viele andere Städte den Bauern huldigen. In dieser Zeit wird der Scharfrichter Burkhard von Endingen („vum Hof obe“) sicher viel zu tun gehabt haben. Die Heimstätten der Schuldigen, des Bastian und des Adams von Wyhl, wurden auf Befehl der Obrigkeit niedergebrannt, dem Erdboden gleich gemacht, an der Stelle aber ein Mahnmal errichtet, für alle Nachkommenden zur Besinnung und Mahnung ! Die befestigten Kirchhöfe wurden aufgerissen, hatten sich doch darin die Bauern verschanzt, die Kirchtürme, die mancherorts als Wehrtürme während des Aufstandes gedient hatten, so auch in Wyhl und Wellingen auf Befehl der Obrigkeit bis auf einen Stumpf von 8 Metern abgetragen, (ein Ortstermin am 19. Januar 2008 im Wyhler Kirchturm, mit Prof. Dr. Wimmenauer, Freiburg hat dies bestätigt, anhand des Mauerbildes) von Wyhl hört man zu jener Zeit der Kirchhof lag verwüstet da und der Kirchturm bot ein gar traurigen Anblick, bis er dann unter Pfarrer J. Abegg unter Verwendung von Mauersteinen der ruinierten Wellinger Kirche St. Gertrudis wieder zur normalen Höhe aufgerichtet worden ist, in der Wyhler Kirche St. Blasius selbst waren einige kostbare Sachen abhanden gekommen, in der Wellinger Kirche war’s wohl nicht anders. Hier in Wyhl dürften auch jene 2 von 6 Kerzenständer des Wyhler Hochaltares entwendet worden sein, die man in der Endinger St. Peterskirche, nach einem Tipp von Restauratoren um das Jahr 1975 auffand. Nachdem Pfr. Alfons Sieber von Wyhl dem damaligen Endinger Stadtpfarrer Alfons Gäng (ich hab unter ihm ministriert, und er war ein guter Pfarrer mit menschlichen Schwächen, erst später – zu spät hat man sich dann gesehnt !) angerufen hatte, nicht mit der Begrüßung der Geistlichkeiten: „Bruder in Christus“, sondern ganz „kaiserstihlerisch“: „Du Alfons do i´sch der Alfons“ (der damaligen Wyhler Pfarrsekretärs Josef Seiter war dabei) wurden die Kerzenständer anstandslos zurückgegeben – ohne großes Aufsehens wurden sie abgeholt, und stehen heute wieder an ihrem alten Platz in der Pfarrkirche St. Blasius zu Wyhl. Doch nun zurück zu unserm Bauernkrieg, laut Liste zur Erhebung des Strafgeldes, nach dem Bauernaufstand betrug die Strafe pro Herdstatt (heute heißt´s Haushalt) 6 Gulden, es befanden sich: in Wyhl undt Wellingen XXXI hüser gemeiner lütten (gemein = gewöhnlich oder nicht adlig), item ein pfaffen hus, item (desweiteren) 1 hús haben die von Endingen, item prantschatzung ist beza[h]lt und heis[s]t der vogt Hans Huber. (ZGO 37. Bd., 1884 p. 88) Unter Berücksichtigung des damaligen Kinderreichtums pro Familie kann man pro Haus rund 8 Bewohner rechnen und erhält etwa folgende Einwohnerzahl für Wyhl und Wellingen = 31 Häuser mit etwa 250 Einwohnern. Bei diesem Überfall soll auch die Stammutter des heute in Wyhl so zahlreich blühenden Geschlechts der Redtlin bzw. Röttele, die schöne sagenhafte Anna Redtlin, vermutlich von Schloß Rötteln stammend, umgekommen sein, aber hier irrt SPÄTH, denn bereit im Thennenbacher Güterbuch geschrieben von 1317 – 1341 tauchen die Röttele als Bewohner von Wellingen auf, unter dem Namen: Roetinen und Roten knaben, und haben gar nichts zu tun mit der Burg bei Lörrach. (Fritz Späth: Wyhl am Kaiserstuhl - Einst und Jetzt, 1963 p. 88-91) Edwin Röttele (s`Eige zeige Bd.11, 1997 p. 66) irrt hier also, wenn er meint die Burg Schafgießen habe im Bauernkrieg keine Rolle mehr gespielt, wie sich in der Wyhler Chronik auch nachlesen lässt. Nach dem Aufstand fehlte es in manchen Höfen an Vieh und Saatgut, da Hof- und Feldarbeit von vielen vernachlässigt worden war und beim Niederwerfen des Aufstandes die Ritter und ihre Söldner viel geschlachtet und weggetrieben hatten. Oft mussten sich die Männer vor den Pflug spannen, wenn nicht, dann begnügte man sich mit Hacke und Haue. Da die Ritter und Stadtknechte von Endingen beim Zusammenbruch der Bauernfront die meisten (zur Waffe gestreckten) Sensen beschlagnahmt und als Kriegsbeute eingezogen hatten, war größtenteils nur die Sichel zur Mahd vorhanden. Wo aber der Vater ein Geflüchteter und Geächteter war, lag die ganze Last der Tagesarbeit auf den Schultern der unschuldigen Mütter und Kinder. Nach der erneuten Huldigung, sowohl dem Abte von St. Märgen, wie auch der Pfandobrigkeit Endingen gegenüber, veranstalteten letztere mit Hilfe ihrer Stadtknechte in Wyhl und Wellingen Haussuchungen nachdem aus der Wellinger Mühle, der Feste Schafgießen, der Kirche und dem Widumhof usw. gestohlenem Gut. (Fritz SPÄTH: Wyhl am Kaiserstuhl - Einst und Jetzt, 1963 p. 90 ff.) Der Bauernkrieg hat gezeigt dass auch Burg- und Stadtmauern kein Hindernis für das unterdrückte einfache Volk waren, die einzige Burg weit und breit, die widerstand war die Hochburg bei Emmendingen unter ihrem legendären Festungskomandant Georg Bombastus von Hohenheim, dem späteren Maltesfürst zu Heitersheim, er war ein Großcousin und Zeitgenosse des unsterblichen Theophrastus Bombastus von Hohenheim, besserbekannt als „Paracelius“. Die frühe Schutzfunktion der Burgen war mit dem Aufkommen der Feuerwaffen ohnehin mehr und mehr zurückgegangen; wichtig im Zusammenhang mit dem Schafgießen blieb das Lehen. Dieses Lehen aus uralter Zeit umfaßte die Dörfer Wellingen (763 im Testament des Straßburger Bischofs Etto oder Heddo erstmals genannt) und Wyhl (als „villa wila“ 926 erstmals urkundlich erwähnt), die als ehemaliges Königsgut, vielleicht kurz nach dem Jahr 1000 in den Besitz des Stiftes St. Margaretha in Waldkirch gekommen waren. Dem Schirmvogt auf der Burg stand auf elsässischer und Wellinger-Wyhler Seite ein Gelände von rund 372 Hektar zur Verfügung. (genaue Auflistung bei Fritz SPÄTH: Wyhl p. 19) Als Vögte tauchen verschiedene Namen auf: von Schwarzenberg, von Landeck, von Blumeneck siehe dazu: (Schau-ins-Land 87. Band 1969 p. 15), die Herren von Weisweil, Roder (Röder von Diersburg) bis schließlich mit der Lehensherrschaft von Endingen ab 1413 bis 1805 Kontinuität eintritt. Allerdings mußte sich die Stadt erst gegen die Versuche des Markgrafen Bernhard von Baden, das Lehen in seinen Besitz zu bringen, in einer kriegerischen Auseinandersetzung 1424 und 1426 durchsetzen. (Fritz SPÄTH: Wyhl p. 19) Das Kloster St. Märgen hatte sich, wie schon gesagt, 1375 das Erzhaus Habsburg als Schirmherrn gewählt. Doch dessen unmittelbarer Schutz währte nicht lange, denn 1413 verpfändete Herzog Friedrich von Österreich das Lehen Schafgießen samt den Dörfern Wellingen und Wyhl gegen 1100 rheinische Gulden an die Stadt Endingen; 1446 musste die Stadt noch einmal 200 Gulden zahlen, um die niedere Gerichtsbarkeit zu erlangen. Besonders wichtig für Endingen war die Wellinger Mühle, denn die Stadt hatte keinen geeigneten Wasserlauf, um auf eigenem Gelände eine solche lebenswichtige Einrichtung zu betreiben. So schloß sie zu Beginn des 13. Jahrhunderts ein Abkommen mit Riegel, daß die Endinger Bürger die an der Dreisam stehende Riegeler Mühle benutzen durften, (Mechthild MICHELS: Riegel p. 24.) und noch 1400 erwarben sie von den Herren von Landeck die Wellinger „Schwalben-Mühle“. (Fritz SPÄTH: Wyhl p. 15) Die Tatsache, daß von Endingen schon früh ein direkter Weg nach Wellingen führte, läßt vermuten, daß dieses Dorf am Rhein auch noch aus anderen Gründen - vielleicht schon für das Dorf Endingen - interessant war. Brenn- und Nutzholz können eine Rolle gespielt haben, ebenso die Eichelmast, zu der man die Schweine in den Wald trieb, und ganz allgemein der Wild- und Fischreichtum. Der Ensisheimer Vertrag von 1590 gibt einigen Aufschluß darüber, wie die Endinger Herrschaft mit den Lehensdörfern umsprangen und wogegen die sich wehrten: übermäßige Frondienste, Beanspruchung der Allmend als Weideland für Endinger Rinder und Schafe, sowie des Waldes zu Eichelmast für die Schweineherde der Stadt. (Fritz SPÄTH: Wyhl p. 93 ff.) Das Lehen Schafgießen war für Endingen offenbar einträglich; die Stadt hat sich diesen Besitz durch die Jahrhunderte hindurch bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1805 immer von neuem bestätigen lassen, und erst am 8. Juli 1812 wurde Wyhl um die Summe von 40.000 Gulden die Abhängigkeit von der Stadt Endingen los und eine freie Gemeinde. (Edwin RÖTTELE: s`Eige zeige 11/1997 p. 66.)

Im Bauernkrieg also, wurde das Schloß gestürmt und geplündert, der Bau selbst schwer beschädigt und die zuvor intakte Burganlage geschleift. Doch ein Teil der Befestigungsanlagen bzw. die Fundamente derselben sowie der Wassergraben waren noch lange danach vorhanden. Die Wassergräben versumpften und verschilften, Wildenten machten sich darin seßhaft, und die Endinger Stadtväter pflegten recht gerne nach der Wildentenjagd oder nach der Sauhatz im Rheinwald im verein mit den Herren von Girardi aus Sasbach und anderen Edlen der Umgebung im teilweise bewohnbaren Schloßgemäuer Schafgießens ausgelassene Jagdfeste mit zünftigem Trinkgelagen zu halten. Gerne machten hierbei die Buben von Wyhl und Wellingen Treiber- und Handlangerdienste, um von der reichen Tafel „e´Meggili“ abzubekommen. War einer der Jagdherren in froher Geberlaune, so regnete es auch einmal Batzen. Als Folge des Dreißigjährigen Krieges verlor die Feste Schafgießen ihren militärischen Wert völlig; denn als Breisach durch den auf schwedischer Seite stehenden Herzog Bernhard von Weimar im Jahre 1636 hart belagert wurde, befand sich im Wyhler Gewann: Fehrenwerth beim ehemaligen Römerbrunnen (der Brunnen läßt sich doch lokalisieren, zumindest ist das Gewann bekannt !), ein schwedisches Nachschublager, von dem der Festungsrest des Schafgießens verständlicherweise stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Danach verfiel der Platz immer mehr. In den Koalitionskriegen (1792 - 1797) erlebte der Schafgießen als feste Burg eine kleine Renaissance, den da bauten die Franzosen den Burgstalls zu einem festen Platz aus, der mit Schanzen umgeben war, wozu Hunderte von besten, schöngewachsenen Eichenstämmen wahllos gefällt wurden. Der wilde Holzeinschlag des Militärs für Brennmaterial sowie für den Bau von Wachlokalen bzw. Biwakhütten riß so große Lücken, daß nach Bedarfdeckung der Stadt Endingen, für die Winterbevorratung der Wyhler Dorfbewohner nichts mehr außer Dornengestüpp und einigen Büschen übrig blieb, und letztere sich anderwärts gegen hohen Preis mit Schlagraumholz eindecken mußten. So ähnlich war es auch Jahre zuvor in den Wellinger Wäldern zugegangen, als im Dreißigjährigen Krieg die vorderösterreichische Regierung der Stadt Kenzingen durch Genehmigung vom 7. Januar 1632 den Ausbau und die Wiederherstellung der Stadtbefestigung erlaubt. Das Holz dazu solle man in den weiland (ehemaligen) wellingischen Wäldern hauen. Beauftragt wird mit der Wiederherstellung der Fortifikation der Kenzinger Stadtmauern der erzfürstliche Kriegsrat und Obristlieutenant in den vorderösterreichischen Landen Georg Wilhelm Stürzel von und zu Buchheim. (Hermann SUSSANN: Kenzingen im dreißigjährigen Krieg, 1886, p. 14)

Nach Abzug der Franzosen lag das Widerstandsnest Schafgießen in sinnlosem, häßlichem durcheinander da. Die zu Verteidigungszwecken künstlich hervorgerufene Umflutung des Vorgeländes hatte Felder und Wiesen stark verwüstet, das Mühlwerk hatten Soldatenfäuste stark beschädigt. Im Jahr 1813 ließ die Gemeinde Wyhl, nunmehr Eigentümerin des Burgstalls die Ruinenreste durch Maurermeister Chrisost Dirr abreißen, worüber seltsamerweise nichts mündliches mehr überliefert ist: Laut dem am 1. April 1813 von Vogt und Gericht mit diesem Maurermeister gemachten Accord (Vertrag) vom 22sten März 1813 soll Chrisost Dirr die noch stehenden alten Schloßmauern abreißen, und drei neue steinere „Brückligewölben“ (bauen) und ein altes ausbessern, wofür er 20 fl. (florin = Gulden rheinisch) in Geld und ein Viertel Molzer (Molzer = in der Keimung unterbrochene, eingeweichte und gedörrte Gerste und Weizen für Brennereien und Brauereien zur Bierherstellung) zum Lohn erhält. (Fritz SPÄTH: Wyhl - Einst und Jetzt 1963 S. 20) Abschließend darf noch erwähnt werden, daß sich hier durch Jahrhunderte die mündliche Überleiferung gehalten hat, wonach im 13. oder im 14. Jahrhundert ein unterirdischer Gang bestanden habe, der die Feste Schafgießen über die sagenhafte „Burg beim Narremirli“, südlich des Kolplatzes, mit der Limburg verband, von dem noch bis in´s 18. Jahrhundert hinein Reste zu sehen waren, die sowohl im Dreißigjährigen Krieg wie in späteren kriegerischen Ereignissen als Fluchtgang von der hiesigen Bevölkerung benutzt worden seien ! Abwegig ist diese Überlieferung nicht, denn solche Fluchtgänge hatten die meisten Burgen. Bei Belagerungen brachten sich die Familien der Ritter und Dienstmannen durch diese Gänge, die meist weit ab von der Burg in einer von Menschen selten betretenen, unzugänglichen Gegend in einem gutgetarnten Ausgang endeten - in Sicherheit, während die waffenfähige Mannschaft oben den stürmenden Feind durch hinhaltenden Widerstand aufzuhalten versuchte, um schließlich selbst durch diesen Gang zu flüchten. Heute im Jahr 2008 zeugt auf dem Weg von Wyhl zur Wyhler Mühle, vorbei am Angelweier und dem großen Welschkornacker vor der Mühle Herb, genannt „die Schloßmatte“, nichts mehr davon, das hier am einstigen Altrheinarm an der Furt über den Rhein die alte Wasserfeste Schafgießen stand. Und ihre steinernen Zeugen rund 800 Jahre Zeugnis gaben, von diesem alten Rheinübergang der erstmals urkundlich in Erscheinung getreten ist in der Urkunde vom 29. Oktober 1023, ausgestellt in Erstein, es war die Rede vom konfiszierten „Gut Wizzinburc“, welches auf die Burg „der Wissen“ (also der Herren von Wißwil) hindeutete, und in der Tat, ist es urkundlich mehrfach belegt, daß die Herren von Wißwil als Burgvögte auf dem Schafgießen saßen und über das zugehörige Lehen des Klosters St. Märgens wachten. Und was dieser Platz, diese Mauern alles erlebt haben, dies kann heute niemand mehr erzählen, die großen alten Sandsteinquader an der Mühle Herb, welche noch vom Schafgießen stammen, wenn sie nur reden könnten. So ist die Zeit vergangen, manche blutige Schlacht wurde hier geschlagen, viel Leid und Elend hat´s gegeben, aber vermutlich auch friedliche Zeiten, mit Tunieren („dem Gestech“), prächtigen Hochzeiten, der ausgelassenen Jagd in den Rheinauen, („der Hatz“) und der Jagd mit dem Falken („der Beiz“) und vieles mehr, und so sind sie vergangen die Jahrhunderte bis 1813 die letzten Mauerreste abgetragen wurden und für immer Ruhe auf diesem, so friedlich da liegenden Platz eingekehrt ist. Eigentlich sollte mindestens eine Gedenktafel auf diese einstige Burg, an strategisch wichtigem Ort hinweisen, damit der Wanderer nicht ganz ahnungslos, sondern mit etwas Ehrfurcht vorbei gehe.


Stefan Schmidt: Die Geschichte des Dorfes Wellingen am Rhein, sowie das Lehen und die Wasserfeste Schafgießen, 2008 S. 19 - 29.

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